GESCHRIEBEN VON JOGI AM 4. FEBRUAR 2018 IN DROHNEN WISSEN
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https://www.drohnen.de/18466/drohnen-im-skigebiet/
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"Im Winter zur Vorbereitung des Winterurlaubes stellt sich sicherlich der ein oder andere Drohnenpilot die Frage:
• Soll / kann ich meine Kameradrohne mit in den Urlaub nehmen?
• Ist das Fliegen und Filmen mit einer Drohne im Skigebiet eigentlich erlaubt?
• Darf ich bei Skifahren / Snowboarden mit einer Drohne fliegen und filmen?
Wir fassen euch hier die wichtigsten Punkte zu diesem Thema zusammen. Prinzipiell ist erst einmal wichtig und es gilt:
Die Gesetze und Bestimmungen des jeweiligen Landes in Bezug auf Drohnen / Quadrocopter sind erst einmal einzuhalten. Hier hat jedes Land seine eigenen Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen. Für die gängigen Winter-Urlaubsländer findet ihr diese hier:
• Drohnen-Gesetze Österreich
• Drohnen-Gesetze Schweiz
• Drohnen-Gesetze Deutschland
In Deutschland zum Beispiel gibt es kein besonderes Gesetz, welches die Nutzung einer Drohne im Skigebiet untersagt. Man darf natürlich nicht im Naturschutzgebiet oder über Menschenansammlungen fliegen. Außerdem muß das Fliegen in Sichtweite / auf Sicht erfolgen.
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